Sie sind hier: SUFO Homepage / bAV / Pensionskasse

Pensionskasse

Die Pensionskasse ist eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft (AG). Sie unterliegt der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin).

Die leistungsberechtigen Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch auf die Versorgungsleistungen.

Die lohnsteuerliche und sozialversicherungsrechtliche Ungleichbehandlung der Pensionskasse mit der Direktversicherung wurde durch die Änderungen des Alterseinkünftegesetzes (AltEinkG) und des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) aufgehoben und ist zum 01.01.2005 in Kraft getreten.

Künftig können Beiträge des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers (Entgeltumwandlung) zusätzlich bis zu max. 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (2005: 2.496 EUR) steuerfrei (§ 3 Nr. 63 EStG) in die Pensionskasse eingezahlt werden.

Die Beiträge an die Pensionskasse sind als Betriebsausgaben (§ 4 c EStG) abziehbar. Da die Pensionskasse die Versorgungsleistungen erbringt, entfällt eine Bilanzierung beim Arbeitgeber.

Die steuerfreie Einzahlung in der Ansparphase zieht eine nachgelagerte Besteuerung der zufließenden Versorgungsleistungen im Rentenbezug nach sich (§ 22 Nr. 5 EStG).

Suchen und Finden bei SUFO
Ich suche nach: